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Erfolg für die Katzenhilfe Bleckede e.V.

Landesregierung beschließt Ermächtigung für die Kommunen zum Erlass von Kastrationsverordnungen

 

Mit dieser von der Landesregierung verabschiedeten Änderung der sogenannten Subdelegationsverordnung werden verstärkte Maßnahmen gegen zunehmendes Katzenelend möglich. Künftig können Kommunen eigene Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen erlassen, beispielsweise aus Gründen des Tierschutzes deren Kastration vorschreiben. Dies war bisher nur aus Gründen der Gefahrenabwehr möglich. An dieser Subdelegationsverordnung war die Katzenhilfe Bleckede e.V. maßgeblich beteiligt. So hat sie seit 2013 für den Deutschen Tierschutzbund die Verbändegespräche mit dem Ministerium geführt und auch die entsprechenden Stellungnahmen erstellt. Leider haben wir es nicht erreicht, dass eine landesweite Kastrationsverpflichtung eingeführt wird. Nun werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Subdelegationsverordnung mit Durchführungsbestimmungen ergänzt wird, damit die Tierschutzorganisationen, der/die BürgerInnen und auch die Kommunen auf eine einheitliche Grundlage zurückgreifen können.

Kontakt
Katzenhilfe Bleckede e.V.

Im Hagen 3
29559 Wrestedt

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