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Kastrationsaktion für Straßenkatzen in Niedersachsen; Beendet

Das Kastrationsprojekt wurde am 18.11.2023 beendet, weil die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht wurden.

Dies ist zwar als ein Erfolg der Aktion zu bewerten, aber es zeigt den enormen Bedarf und bestärkt die Forderung die geplante Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen so schnell als möglich einzuführen.

 

Die Katzenhilfe Bleckede hat wieder an der Aktion teilgenommen, leider konnten wir erst nach dem 18.11.2023 weitere Katzen in die Kastration bringen, so dass wir von der Kastrationsaktion nicht mehr profitieren konnten. Somit mussten wir die eigene Kasse bemühen! Hier würden wir uns freuen, wenn wir die ein oder andere finanzielle Unterstützung erhalten würden.

Dies wird sicherlich auch noch weiteren Vereinen und Bürger:innen in Niedersachsen passiert sein.

 

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Niedersachsen unterstützen erneut die landesweite Katzenkastrations-Aktion, die am 1. November 2023 in Niedersachsen startet. Tierschutzvereine, Tierheime und Futterstellen-Betreuer haben dann die Möglichkeit, kostenfreie Kastrationen durch Tierärzte für freilebende Straßenkatzen in Anspruch zu nehmen. Das Land Niedersachsen stellt eine Fördersumme in Höhe von 250.000,- € zur Verfügung, die von mehreren Tierschutzorganisationen auf insgesamt 305.000,- € aufgestockt wird. Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. und unser Dachverband werden jeweils einen Betrag von 10.000,-€ zur Verfügung stellen.

 

Das Projekt wird nach Maßgabe des Ministeriums vom 01. November bis 28. November 2023 durchgeführt.
 

Es können wieder aufgefundene/zugelaufene freilebende (verwilderte) Hauskatzen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, durch Tierschutzvereine und Privatpersonen kostenlos von einem Tierarzt, dessen Praxis diese Aktion unterstützt, kastriert und registriert werden.

Fragen und Antworten zum Kastrationsprojekt:
 

Wer verwaltet die Fördermittel?
Die gesamten Fördermittel werden durch die Tierärztekammer in Niedersachsen verwaltet. Auf der Homepage der Tierärztekammer wird ein Fördermittelrechner eingerichtet, um nachzuhalten, wieviel Fördermittel bereits abgerufen wurden.
Die sich beteiligenden Tierärzte rechnen direkt mit der Tierärztekammer ab. Es erfolgt keine Rechnungsstellung gegenüber dem Tierschutzverein oder der/dem Bürger:in.
 

Welche Hauskatzen dürfen mit den Fördermitteln kastriert werden?
Freilebende Hauskatzen, die keiner(m) Halter:in zugeordnet werden können und somit den Bezug zum Menschen verloren haben (verwilderte Hauskatzen). Bei den behandelnden Tierärzten ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass die zu kastrierenden Tiere tatsächlich freilebende Hauskatzen sind. Ein entsprechender Vordruck hält der/die Tierärztin bereit. Teilnehmende Tierschutzvereine legen den Freistellungsbescheid oder die Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz vor.
 

Welche Tierarztkosten werden durch das Förderprogramm getragen?
Es werden die Kosten für die Kastration, den Transponder und für das Einsetzen des Transponders durch die Fördermittel abgedeckt. Weitere tierärztliche Behandlungen werden nicht übernommen!
Die Tierärzte rechnen nach dem einfachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung ab und spenden für je kastriertes Tier 40,-€ in den Fördertopf zurück.
 

Hinweis:
Eine erforderliche unaufschiebbare tierärztliche Behandlung, die neben der Kastration erforderlich ist, geht zu Lasten der Gemeinde, in der das Tier aufgefunden worden ist bzw. unterliegen ggf. einer vorliegenden vertraglichen Fundtiervereinbarung. Alle aufgefundenen Haustiere sind zunächst als Anscheinsfundsache zu behandeln. Aus diesem Grund können Hauskatzen, die mit den Fördermitteln kastriert worden sind, erst nach Ablauf von sechs Monaten auf einen neuen Halter umgemeldet werden.
 

Sind Privatpersonen, die freilebende Hauskatzen versorgen, auch Halter/Besitzer dieser Tiere?
Hauskatzen, die durch Bürger:innen in deren eigenem Wohnumfeld versorgen werden, können nicht als freilebende (verwilderte) Hauskatze eingestuft werden.
Wer verwilderte und freilebende Katzen außerhalb des eigenen Lebensumfeldes füttert, übernimmt keine Halter-/Betreuereigenschaften und kann somit am Kastrationsprojekt teilnehmen.
Halter-/Betreuereigenschaften entstehen erst mit der Aufnahme des Tieres in den unmittelbaren Lebensmittelpunkt und der damit verbundenen Aufnahme in das eigene Wohnumfeld. Also: die Fütterung in der Wohnung, im Wohnungskeller, im eigenen Haus, innerhalb von Nebengebäuden oder auf dem eigenen Grundstück.
 

Privatpersonen, die ehrenamtlich kontrollierte Futterstellen verwilderter Katzen betreuen, sind neben den Tierschutzvereinen und Tierheimen die wesentlichen Zielgruppen der anstehenden Katzenkastrationsaktion.
 

Wie läuft eine Kastration mit dem Förderprogramm ab?
Tierschutzvereine und betroffene Bürger:innen melden sich bei einem Tierarzt an und zeigen die Kastration einer oder mehrerer freilebender Hauskatzen an. Der Tierarzt meldet dann die entsprechende Anzahl der zu kastrierenden Katzen bei der Tierärztekammer an und erhält eine Bestätigung, dass er die angemeldeten Tiere nach Abschluss der Kastration mit der Tierärztekammer abrechnen kann. Bürger:innen und Tierschutzvereine müssen gegenüber dem/der Tierarzt/Tierärztin bescheinigen, dass es sich um freilebende Hauskatzen handelt.
 

Hinweise zur Beachtung:

  • Die Teilnahme der Tierärzte ist freiwillig. Klären Sie vor Beginn der Kastrationsaktion, welche Tierärzte in Ihrem Einzugsgebiet teilnehmen.

  • Je Tierarztpraxis dürfen maximal 15 Hauskatzen abgerechnet werden!

  • Es dürfen maximal 5 Hauskatzen an einem Tag in der jeweiligen Tierarztpraxis kastriert werden.
     

Wie werden die kastrierten Hauskatzen registriert?
Die Registrierung der Hauskatzen erfolgt durch den/die Tierarzt/Tierärztin. Die Registrierung durch den/die Tierärztin ist Voraussetzung für die Begleichung des
Rechnungsbetrages durch die Tierärztekammer.
Wir würden Sie bitten, Ihren/Ihre Tierarzt/Tierärztin darauf hinzuweisen, dass unsere Vereine ihre Tiere im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes „FINDEFIX“ zu registrieren haben.

Was passiert mit den Hauskatzen nach der Kastration?
Die Tiere werden nach der Kastration durch den Tierschutzverein oder der/dem Bürger*in wieder im Empfang genommen und die Tiere zunächst beobachtet. Wenn die Katzen den Eingriff gut überstanden haben, können diese dann wieder am Einfangort ausgesetzt werden.


Achtung!
Das Tierschutzgesetz erlaubt dies nur, wenn die Nachversorgung der Katzen vor Ort gesichert ist. Ein Wiederaussetzen ohne Nachversorgung ist tierschutzwidrig, da Hauskatzen als domestizierte Haustiere, nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung in der freien Natur angepasst sind, so dass sie, wenn sie dauerhaft außerhalb menschlicher Obhut leben, häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren.
 

Hinweis:
Es ist erlaubt, die Katzen in die Vermittlung dzu nehmen, wenn sich während der Beobachtung der Katzen nach der Kastration herausstellen sollte, dass das
Verhalten der Katzen eine Vermittlung zulässt. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 18. November 2023

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Kontakt
Katzenhilfe Bleckede e.V.

Im Hagen 3
29559 Wrestedt

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Tel: 01511 789 65 56

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