Böllerverbot statt verängstigte Tiere
In der Öffentlichkeit finden sich mehr und mehr Kritiker des alljährlichen Silvesterfeuerwerks und es werden zunehmend Stimmen lauter, die fordern, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stärker zu regulieren.
Viele Städte plädieren bereits offen für einen Verzicht privater Feuerwerke, um Geld zu sparen das Bedürftigen gespendet werden könnte, und auch die Umwelt zu schonen und Krankenhäuser und Einsatzkräfte zu entlasten.
Während Menschen mit Raketen und Knallern das neue Jahr begrüßen, lösen der ohrenbetäubende Lärm, der Brandgeruch und blitzende Lichter am Himmel bei vielen Tieren Todesangst aus. Jahr für Jahr werden unzählige Wildtiere wie auch Heimtiere in Stress und Angst versetzt. Gerade Wildtiere werden durch die Knallerei und die Lichtblitze völlig unvorbereitet aufgeschreckt. Vögel fliegen in Panik und ohne Orientierung umher, fliegen teilweise deutlich weiter und höher als normal und verunglücken auch häufig durch Kollisionen mit Gebäuden oder anderen Tieren. Besonders problematisch ist, dass die Tiere durch die akute Stressbelastung lebensnotwendige Energiereserven verlieren, die sie brauchen, um die kalte Jahreszeit gut zu überstehen. Auch Heimtiere wie Hunde und Katzen leiden immens unter der extremen Geräuschbelastung, der sie durch ihr feines Gehör viel mehr ausgesetzt sind. Stress und Angst belastet die Tiere oft über Tage, sie verkriechen sich, zittern und sind wesensverändert. Jedes Jahr werden zudem um die Silvestertage vermehrt vermisste oder entlaufene Tiere gemeldet, die in einigen Fällen auch nicht mehr gefunden werden oder verunglücken.
Besonders massiv sind solche Beeinträchtigungen, wenn die Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungseinrichtungen abgefeuert werden, wie etwa städtischen Zoos oder Tierheimen. Diese Einrichtungen sind trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit gegen Lärmbeeinträchtigungen nicht in den absoluten Verboten nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gelistet.
Wir fordern die Kommunen in Niedersachsen auf, den vollen Spielraum der Verordnung zum Schaffen von Schutzräumen zu nutzen. So können Kommunen durch Allgemeinverfügung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 1. SprengV bestimmte Gebiete per Sonderverbot von der Erlaubnis ausnehmen, Silvesterfeuerwerk abzubrennen.
Aktionsbündnis fordert böllerfreies Silvester:
59 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen* sprechen sich für ein Verbot von Böllern und Raketen an Silvester aus – zu Gunsten des Tierschutzes, aber auch aus Umweltschutz- und Sicherheitsgründen. In einem erneut von der DUH initiierten offenen Brief, fordert der Deutsche Tierschutzbund in einem breiten Aktionsbündnis aus Umwelt-, Verbraucher-, Tierschutz-, und Gesundheitsorganisationen sowie der
Gewerkschaft der Polizei Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Handeln auf. Tierfreunde können auf der Website der DUH mit ihrer Stimme unterstützen.
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