Testament - Spenden über das Leben hinaus
Häufig möchten Tier- und Katzenfreunde auch über ihren Tod hinaus weiterhin notleidenden Tieren helfen. Sie können diesen notleidenden Tieren weiterhin helfen, indem sie in Ihrem Vermächtnis/Testament die Katzenhilfe Bleckede e.V. bedenken. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine ausgiebige Beratung tätigen, sondern möchten lediglich Anregungen geben. Bitte setzen sie sich daher bei Interesse mit uns oder mit einem Rechtsanwalt/Notar in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass ein Testament handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein muss. Diskretion ist für uns selbstverständlich. Sollten Sie an Einzelheiten interessiert sein, melden sie sich einfach bei uns. Ein letzter Hinweis: Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit, weil die Katzenhilfe Bleckede e.V. durch das Finanzamt Lüneburg als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist.