Landestierschutzverband Niedersachsen
25.04.2021 Kommentar und Gedanken zu den niedersächsischen Wolfsabschüssen. Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ sind im Augenblick die Verlierer.
Und wieder wurde ein weiblicher Wolf im Alter von 1-2 Jahren durch einen Jäger geschossen. Diesmal aus dem Rudel bei Burgdorf (Region Hannover). Auch in diesem Fall ist es nach aktuellem Stand wahrscheinlich, dass erneut ein Wolf geschossen wurde, der nicht für Nutztierrisse verantwortlich ist.
Wie bereits in den bekannt gewordenen Abschussgenehmigungen sieht auch diese Ausnahmegenehmigung vor, wenn die Identifizierung der für die Rissvorfälle verantwortlichen Wölfe nicht zweifelsfrei möglich ist, dass jeder Wolf geschossen werden kann, der sich im räumlichen Zusammenhang zu den zurückliegenden Vorfällen aufhält – in der Hoffnung, man tötet irgendwann den Richtigen!
Vor diesem Hintergrund bewahrheitet sich die bereits 2019 geäußerte Befürchtung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, dass die Jagd auf den Wolf in Niedersachsen mit Billigung von Umweltminister Lies vorangetrieben wird. Zumal weitere Abschussgenehmigungen dieser Art in Niedersachsen völlig intransparent und flächendeckend ausgesprochen wurden. Darüber hinaus wird dem mündigen Staatsbürger die gesetzliche Möglichkeit zur Einsicht in das Erlaubnisverfahren durch Herrn Lies verweigert.
Inwieweit derartige Ausnahmegenehmigungen geltendem Recht entsprechen bleibt fraglich. Zumal Begriffe wie „räumlicher und zeitlicher Zusammenhang“ sowie „ernste wirtschaftliche Schäden“ nicht näher konkretisiert wurden. Die gesamten Ausnahmegenehmigungen sowie der Abschuss selber können nicht überprüft werden, da eine Einsichtnahme in die Aktenvorgänge seitens der Genehmigungsbehörden verweigert wird.
Auch der schwache Hinweis auf einen Gesamtschaden von 9.260,-€ in einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren kann sicherlich nicht die Entnahme zweier Wölfen aus dem Burgdorfer Rudel zur Vermeidung ernsthafter wirtschaftlicher Schäden rechtfertigen. Wobei in Frage gestellt werden muss, ob das arttypische Verhalten des Wolfes, nämlich Jagd nach Beute, tatsächlich ein Problem ist.
Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ selber stehen allesamt als Verlierer da:
Herr Lies ist nicht – und war es auch nie – daran interessiert, die Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Stattdessen wurde seit 2019 die Strategie verfolgt, die Tötung von Wölfen zu vereinfachen.
Die Weidetierhalter sind auf diesen Zug aufgesprungen und stehen jetzt vor dem Dilemma, dass die Förderung des Landes zum Herdenschutz weiterhin auf niedrigstem Niveau stagniert und auch keine Erhöhung zu erwarten ist. Wenn sie Probleme mit einem Wolf haben, so die Lesart des Umweltministeriums, können sie ja die Tötung des Wolfes beantragen.
Auch durch die Tötung von Wölfen wird sich die Situation der Weidetierhalter nicht verändern. Sie sind weiterhin nach den Rechtsvorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verpflichtet, ihre Tiere gegenüber Beutegreifern zu schützen. Getötete Wölfe erzeugen ein Vakuum, das letztendlich einen Sog für die Ansiedlung neuer Wölfe erzeugt. So besteht auch die Gefahr, dass der Herdenschutz engagierter Weidetierhalter durch zerschossene Rudelstrukturen gefährdet wird.
Herr Lies hat es verstanden, bei den Weidetierhaltern den Eindruck zu erwecken, dass kein Herdenschutz notwendig ist und auch mangelhafter Schutz toleriert wird, weil man einen „Problemwolf“ töten kann. Lies zeigt sich sichtlich stolz, durch den Abschuss streng geschützter Kreaturen Handlungsfähigkeit bewiesen zu haben.
Diese Handlungsweise ist an Armseligkeit nicht zu überbieten!
In jedem Fall entlässt dieses Vorgehen die Tierhalter langfristig nicht aus der Verantwortung, für den Herdenschutz zu sorgen und degradiert den Jäger zum „Schädlingsbekämpfer“. Wobei der „Schädling“ in diesem Fall ein europaweit streng geschütztes Tier ist.
Fakt ist aber: Die Tötung von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und wäre somit keine Lösung, wenn man zukünftig nicht mit einer generellen Bejagung liebäugelt. Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen. Zudem braucht es endlich eine Weidetierprämie in Niedersachsen, um die für die Landschaftspflege und den Naturschutz so wichtigen Leistungen der Weidetierhalter angemessen zu honorieren.
Mindestens ebenso bemerkenswert ist jedoch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. Streng geschützte Tiere ohne reale Möglichkeit der Individualisierung und damit auch ohne Zuordnung zum problematischen Verhalten zu töten, stellt das jagdliche Wissen des Jagdscheininhabers in Frage.
Mit dem Erhalt des Jagdscheines entsteht die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als „Waidmännische Pflichten“ zu beachten sind.
Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert1:
„Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wurde (Anmerkung: eindeutig identifiziert), so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück (Anmerkung: das Wildtier) mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd“.
Das Töten ohne Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen oder anlässlich der waidgerechten Jagdausübung erlaubt. Im Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt, Maisack, Moritz, 3.Auflage, Randn. 17 zu § 17) wird zum Begriff der Waidgerechtigkeit ausgeführt: „Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit richten sich weniger nach Herkommen und tatsächlicher Verbreitung als vielmehr nach dem sittlichen Gehalt des Jagdrechtes und nach der Natur- und Tierschutzfunktion, die die Jagd heute hat. Die Waidgerechtigkeit muss dem Geist der Gegenwart und dem neuzeitlichen Zug des Jagdwesens zur Vorherrschaft des Natur- und Tierschutzes, die allein die Daseinsberechtigung des Waidwerks in der Jetztzeit zu rechtfertigen vermag, entsprechen.“
Mit dem Abschuss von nicht eindeutig identifizierbaren Wölfen wird die Daseinsberechtigung der Jagd bei derart gravierenden Verstößen gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit in Frage gestellt.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender
09.03.2021 Katzen im Visier des Jägers
Barbara Otte-Kinast plant im Rahmen der beabsichtigten Änderung des niedersächsischen Jagdgesetzes den Abschuss von Hauskatzen ohne weitere Voraussetzungen zu gestatten, sobald diese sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten. Eine solche Regelung entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und jeglichen vernünftigen Grundes. Dazu kommt, dass die Ministerin in den letzten Jahren viel Geld für die Kastration von freilebenden Hauskatzen zur Verfügung getellt hat. “Es hat den Anschein, dass man nun kein Geld mehr zur Verfügung stellen wird, weil ein Abschuss günstiger sein könnte”, so Dieter Ruhnke, Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.
Und nicht nur die Hauskatzen stehen im Visier der Ministerin. In den Setz- und Brutzeiten dürfen gemäß Bundesjagdgesetz bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Der Schutz insbesondere der Muttertiere ist seit 1953 ein zentraler Tierschutzbestandteil des Jagdrechtes und entsprechend seiner Bedeutung als Straftatbestand im Bundesjagdgesetz ausgestaltet.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen hat gemeinsam mit seinem Dachverband, der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Tierschutzverein Bremen und mit dem Wildtierschutz Deutschland die Ministerin in einem offenen Brief aufgefordert, diese Änderungsvorschläge im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Niedersachsen zu revidieren.
03.03.2021 „Falscher“ Wolf getötet
Nachdem bereits ein Wolf aus dem Rudel Herzlake bei Löningen erlegt wurde, der nicht für die dort aufgetretenen Nutztierrisse verantwortlich war, gibt es nun einen weiteren Fall im Landkreis Uelzen
Niedersachsen Umweltminister Olaf Lies und die weiteren Genehmigungsbehörden rechtfertigen jedoch diese Tötung, weil die beauftragten Jäger nicht in der Lage waren, die zu tötenden Wölfe richtig anzusprechen. Dass bedeutet, der Schütze konnte das Tier nicht eindeutig erkennen und beurteilen. Die Abschussgenehmigungen wurden aus diesem Grund bereits im Vorfeld erweitert, so dass der fehlerhafte Abschuss nicht geahndet werden kann bzw. muss.
Dem Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. liegen derzeit fünf Abschuss-genehmigungen vor. Die Übersendung weiterer, bereits erteilter Genehmigungen werden dem Verband aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung versagt, obwohl die relevanten Daten einfach geschwärzt werden könnten.
Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: “Nach Auswertung der uns vorliegenden Genehmigungen ist derzeit nicht auszuschließen, dass mit weiteren Abschussgenehmigungen die räumlichen Begrenzungen so gewählt wurden, dass die Masse der Wolfsterritorien in Niedersachsen in der Gesamtheit erfasst werden. Vor dem Hintergrund, dass Lies und die weiteren Genehmigungsbehörden ausdrücklich auch die Tötung von Wölfen in einem räumlichen Zusammenhang erlauben, wenn eine individuelle Identifizierung nicht möglich erscheint, erhärtet sich für uns der Verdacht, dass dadurch eine Jagd auf Wölfe durch die Hintertür eingeleitet wurde. Dies würde aus unserer Sicht auch erklären, warum uns und anderen Organisationen keine Einsicht in die Abschussgenehmigungen gewährt wird.“
Erschreckend ist auch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. „Mit dem Erhalt des Jagdscheines haben die Jäger eigentlich die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd zu beachten sind“, so Ruhnke.
Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert: Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wird, so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt. Auch dann, wenn das Stück mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.
„In Niedersachsen scheint man sich von den „Waidmännischen Pflichten“ nunmehr zu verabschieden“, bedauert Ruhnke.
08.02.2021 Kommentar zum Strategiepapier zur Nutztierhaltung
Ein löblicher Plan des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in Niedersachsen.
Die politischen Akteure in Niedersachsen reagieren auf die weiterhin sinkende Akzeptanz der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Nachdem die Ministerin Barbara Otte-Kinast im April 2018 ihre Pläne für die Zukunft der Nutztierhaltung vorgestellt hatte, präsentiert man nun – drei Jahre später – ein Strategiepapier.
„Mit diesem Strategiepapier zur scheinbaren „Erhöhung des Tierwohls“ bleibt jedoch im Augenblick offen, wie es den betroffenen Tieren nach Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen insgesamt ergeht. Es offenbart schonungslos den Interessenkonflikt des Ministeriums zwischen Tiernutzung und Tierschutz“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.
Das Ministerium bekennt sich dazu, Ökonomie, Ökologie und „Tierwohl“ besser als bislang in Einklang zu bringen. Gleichzeitig stellt das Ministerium auch deutlich fest, dass die landwirtschaftliche Nutztierhaltung den gesellschaftlichen Erwartungen nur sehr eingeschränkt gerecht wird und daher in der Folge erheblich an gesellschaftlicher Akzeptanz eingebüßt hat.
Barbara Otte-Kinast und ihr Ministerium bleiben sich jedoch insofern treu, als dass die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen weiterhin im Vordergrund steht. Die Entschärfung der Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und „Tierwohl“ gerät dabei leider ins Hintertreffen, weil dies unter Beachtung der produktionstechnischen Machbarkeit und ökonomischen Tragbarkeit der Tierhaltung erfolgen soll.
Dazu Ruhnke: „Wir vermissen das Bekenntnis zum Tierschutz und die damit verbundene Forderung an den Bund, die Vorgaben des Tierschutzgesetzes auf die Vereinbarkeit mit dem Staatsziel „Tierschutz“ abzugleichen. Das Ziel lautet: dringende Handlungsnotwendigkeiten im Ordnungsrecht zu verankern. Nur auf diesem Weg würden die zukünftigen Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst und die Planungssicherheit für die Tierhaltung erreicht. Mit dem rechtlich nicht definierten Begriff „Tierwohl“ wird diese Planungssicherheit verfehlt.“
Die durch das Ministerium eingeforderte finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter für die Umsetzung der erhöhten Standards in der Tierhaltung wäre zu begrüßen, wenn damit nicht auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Nutztierhaltung subventioniert werden würde. Diese hat wiederum einen maßgeblichen Anteil an der Viehdichte und damit einhergehend den miserablen Haltungsbedingungen der betroffenen Tiere in Deutschland. Darüber hinaus ist bedenklich, dass der nicht nur in Europa gestiegene Fleischkonsum laut einem aktuellen Bericht des Umweltprogrammes der UNO der Hauptgrund für den Verlust an Artenvielfalt und Ökosystemen ist und die Haltung von Nutztieren weltweit der Umwelt ernsthaften Schaden zufügt.
Es bleiben offensichtliche Zweifel, dass das Ministerium tatsächlich eine Reduzierung der in Niedersachsen gehaltenen Tiere anstrebt. Stallumbauten für mehr „Tierwohl“ werden nicht mit einer Reduzierung der Anzahl der Tiere verbunden, sondern lediglich mit einem Verzicht auf Erhöhung der Anzahl der Tiere betrachtet. Hierzu ist anzumerken, dass Gemeinden in Niedersachsen die Bebauungspläne für Industriegebiete erweitern und zusätzlich Entwicklungsflächen ausweisen, um den Neubau von Tierhaltungsanlagen, auch unter „Tierwohlaspekten“, zu ermöglichen.
Aufhorchen lässt, dass eine Stärkung bzw. Förderung der Nutztierhaltung in vieharmen Landesteilen bei gleichzeitiger Reduzierung der Tierzahlen in viehdichten Landesteilen erfolgen soll. Ein Bekenntnis zur Reduzierung der Nutztiere in Niedersachsen insgesamt sieht anders aus.
Unter dem Strich kann sich der Landestierschutzverband nicht des Eindrucks erwehren, dass die Gesamtanzahl der Tiere in Niedersachsen beibehalten und ggf. unter „Tierwohlaspekten“ ausgebaut werden soll. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt sollen – wenn möglich – auf alle Landesteile in Niedersachsen gleichmäßig verteilt werden. Eine besondere Art des „Lastenausgleichs“, weil noch im letzten Jahr für organischen Wirtschaftsdünger ein Überschuss von über 30.000 t alleine in Niedersachsen festgestellt wurde.
„Erfolgt die Erzeugung tierischer Produkte in Niedersachsen weiterhin im Schwerpunkt unter ökonomischen Gesichtspunkten und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, geht dies zu Lasten der Tiere und insbesondere zu Lasten der Landwirte, die sich dem gesellschaftlichen Wandel stellen. Damit wird das Strategieziel, die niedersächsische Nutztierhaltung in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, verfehlt“, so Ruhnke.
20.12.2020 Wieder Tierquälerei im Mastbetrieb
Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen weiterhin: Schockierende Zustände in der Schweinehaltung
Erneut wurde in Niedersachsen erschütterndes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb veröffentlicht. Wieder hat eine Tierschutzorganisation und nicht die verantwortliche Behörde auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren die entsprechenden Hinweise geliefert.
Es wurde Missstände und Straftaten dokumentiert, wie z.B. total verdreckte Buchten und scharfkantige Spaltenböden. Es wurden Mitarbeiter beobachtet, die auf brutalste Art und Weise Schweine misshandelt und getötet haben.
Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Bereits 2017 wurde durch eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) festgestellt, dass unzählige Schweine bereits während der Zucht und Mast qualvoll verenden und auch nicht sachgerecht getötet wurden. 2018 wurde die Ministerin vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angemahnt, die Kontrollen in Niedersachsen zu verstärken. Die offengelegten Straftaten der Tierquälereien in der niedersächsischen Tierhaltung und Schlachtung sind nur die Spitze des Eisberges und stellen keine Einzelfälle mehr da.“
In Niedersachsen wird aber immer noch, trotz der Studie der TiHo und der Aufforderung des BMEL die Kontrollen zu verstärken, nur „risikoorientiert“ kontrolliert, da vermehrte Kontrollen Sicht von Barbara Otte-Kinast (nieders. Ministerin für Landwirtschaft) keine anderen Ergebnisse erbringen würden.
„Anstatt unhaltbare oder sogar rechtswidrige Zustände in der privaten sowie landwirtschaftlichen Tierhaltung mit verstärkten Kontrollen abzustellen, verurteilt die Ministerin lieber die festgestellten Missstände. Wir sind in Niedersachsen bei den Tierschutzkontrollen noch keinen Schritt weitergekommen“, so Ruhnke.
Aus Sicht des Landestierschutzverbandes wurden wieder einmal aus Profitgier Tiere gequält und getötet. Die Tiere werden ausgebeutet und wenn sie krank werden oder sich verletzen auf grausame Art und Weise entsorgt, statt sie tierärztlich zu versorgen. Dieser Umgang mit Lebewesen, ist auf Verrohung der Tierhalter und auch auf die geringen Kontrollintervalle der Tierschutzbehörden zurückzuführen.
Ruhnke: „Die aktuelle Forderung an Frau Otte-Kinast heißt, nicht lamentieren und verurteilen, sondern in Sachen Vollzug des Tierschutzgesetzes nach mehreren untätigen Jahren endlich handeln“.
17.12.2020 Wölfe haben es in Niedersachsen schwer
Obwohl das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland aktuell noch läuft, in dem die Vereinbarkeit der seit dem Frühjahr geltenden Regelung des § 45a BNatSchG mit EU-Recht seitens der EU-Kommission überprüft wird, und ungeachtet der geäußerten Bedenken der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V., hat Niedersachsen nun eine eigene Wolfsverordnung erlassen. Diese geht über die gesetzlichen Regelungen des BNatSchG und die noch strengeren EU-Artenschutzregelungen hinaus, anstatt die als kritisch eingestuften Punkte zu beheben oder zu konkretisieren.
Mit § 5 der Niedersächsischen Wolfsverordnung – Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden – wird vielmehr der Weg bereitet für eine Form der präventiven Wolfsjagd. Die Identifizierung eines schadensverursachenden Wolfes wurde faktisch aufgehoben. Zudem reicht für die Anordnung der Tötung eines Wolfes bereits das zweimalige Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um den gleichen Wolf handelt. Den nach der Rechtsprechung des EuGH zwingend erforderlichen Nachweis für eine präventive Jagd, dass ein solches Vorgehen überhaupt geeignet ist, entsprechenden Schäden vorzubeugen, sie auszuschalten oder zu verringern, bleibt der Verordnungsgeber hingegen komplett schuldig.
Neben der Aufweichung dieser wohl als zentral anzusehenden Regelung, der in der Praxis die größte Relevanz zukommen wird, werden aber auch mildere Maßnahmen wie einer Vergrämung bereits im Ansatz ihre Wirksamkeit genommen durch eine massive Verkürzung der Anforderungen. Ein einmaliger Vergrämungsversuch kann per se nicht erfolgreich sein.
Es passt schließlich ins Bild, dass der Verordnungsgeber in letzter Minute auch noch die Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen durch die überraschende Einfügung der Regelung des § 5 Abs. 5 WolfsVO aufgeweicht hat. Danach wird ein fehlender bzw. nicht lückenlos vorhandener Überkletter- oder Untergrabeschutz als unerheblich angesehen, sofern dies für die Überwindung des Zaunes durch einen Wolfs nicht ursächlich war. Da hier im Nachhinein eine Prüfung aussichtslos ist, kann ein unzureichender Schutzzaun, eine Genehmigung zur Tötung eines Wolfes nicht mehr hindern. Die Möglichkeit, eine als erforderlich angesehene Anforderung für einen ordnungsgemäßen Herdenschutz im Einzelfall als unerheblich ansehen zu können, untergräbt die Wirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen.
Dem erklärten Ziel, die Regelungen der §§ 45 und 45a BNatSchG zu konkretisieren und den Vollzug der entsprechenden Regelungen zu vereinfachen, wird die Verordnung aus rechtlicher Sicht damit nicht gerecht. Solche Maßnahmen lenken vielmehr von der dringend erforderlichen Diskussion ab, wie eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf erreicht werden kann, und verdrehen das Thema Artenschutz in sein Gegenteil, denn Artenschutz bedeutet in erster Linie ein Schutzsystem für den Wolf und nicht vor dem Wolf!